Wann hat man Anspruch auf ambulante Pflege?

Altenpflege durch lächelnde Krankenschwester bei einer glücklichen Seniorin

Ambulante Pflege wird von der jeweiligen Kranken- oder Pflegekasse übernommen, wenn man als Anspruchsberechtigter diese Leistung beantragt. Wer als Berechtigter für ambulante Pflege in Frage kommt, das entscheidet die Krankenkasse. In manchen Fällen ist allerdings die Berechtigung auf diese Leistung schon durch bestimmte Kriterien gegeben. Dabei unterscheidet man nochmals verschiedene Leistungsgebiete.


Berechtigte für niederschwellige Angebote

Für die niederschwelligen Angebote inklusive der hauswirtschaftlichen Unterstützung kann man bereits berechtigt sein, wenn man einen Pflegegrad inne hat. Bereits ab Pflegegrad 0 stehen den Berechtigten niederschwellige Leistungen zu, die ein ambulanter Pflegedienst erbringen kann. Dazu zählen Betreuungsleistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen auf Stundenbasis ebenso wie hauswirtschaftliche Unterstützung. Wer sich überlegt, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen, kann sich mit einem Pflegeberater auseinandersetzen, der den Leistungsberechtigten und die pflegenden Angehörigen umfassend beraten kann. Ein Anruf bei einem Betreuungsdienst oder Pflegedienst wird ebenso Klarheit schaffen, welche Unterstützung für die Betreffenden zur Verfügung steht. Die Handhabung dieser Angebote ist unkompliziert und kann in der häuslichen Pflege einen großen Unterschied darstellen.

Verhinderungspflege, wenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen

Altenpflege, ältere Person wird im Rollstuhl geschobenDie Leistungen der Verhinderungspflege, die jährlich den zu Pflegenden zustehen, kann man ohne großen bürokratischen Aufwand bei der Krankenkasse beantragen. Die Summe steht zur Verfügung, wenn der pflegende Angehörige in den Urlaub fährt, zur Kur fährt oder wegen Krankheit ausfällt. Man kann auch stundenweise die Verhinderungspflege einsetzen, das muss im Antrag mit angegeben werden. Wer die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht in Anspruch nimmt, kann die Hälfte der dafür zustehenden Summe mit bei der Verhinderungspflege einsetzen. Damit stehen für diese Leistung, die man im Stück, in mehreren Teilen oder stundenweise einsetzen kann, 2418 Euro zur Verfügung. Wer diese Möglichkeit für zusätzliche Pflege nutzen möchte, kann sich an einen Betreuungsdienst oder Pflegedienst wenden. Dort bieten die Mitarbeiter eine Unterstützung bei der Beantragung der Leistungen an. Auch der Pflegeberater bei der jeweiligen Krankenkasse berät zu diesen Leistungen. Eine Beantragung muss man nach der Beratung beim Pflegeberater trotzdem angehen.

Ambulante Pflege

Die ambulante Pflege, die dauerhaft eine Unterstützung sein soll, muss durch eine Einschätzung des MDK befürwortet werden. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen kommt in den Haushalt und beurteilt die Pflegesituation und die Fähigkeiten des zu Pflegenden. Wer diesen Besuch vor sich hat, sollte unbedingt ein Pflegetagebuch führen und bei seinen Aussagen gegenüber dem Mediziner auch schildern, wie Beschwerden üblicherweise zu Einschränkungen der Selbstbedienung oder der eigenen Körperpflege beim Patienten wirken. Oft führen Patienten stolz vor Besuchern vor, was sie noch können, während diese Fähigkeiten im Alltag gar nicht abrufbar sind. Das Pflegetagebuch gilt als Dokument, das bei der Bewertung der Pflegesituation einbezogen werden muss. Auf keinen Fall darf man die Beschwerden herunterspielen, denn mit dem Ergebnis der Beurteilung muss man meist jahrelang leben und der Gesundheitszustand des Patienten wird wahrscheinlich nicht besser. Ein ambulanter Pflegedienst in Ratingen berät gern zu allen Leistungen und zu wichtigen Details im Umgang mit den betreffenden Institutionen und Behörden.

Bildnachweis:
Robert Kneschke – stock.adobe.com

Empfohlene Artikel